Jein. In Deutschland gilt für Hubschrauber grundsätzlich ein Flugplatzzwang. Das bedeutet: Nur Landungen am Flugplatz sind erlaubt. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Außenlandegenehmigung beantragt werden. Zusätzlich muss das Grundstück ausreichend Platz bieten, eben sein, und ein Anflug muss frei von Hindernissen sein wie Masten oder Leitungen. Wir beraten Sie gerne.